Details
Inventarnummer2017-0108-01
TitelQuittung über Beitragszahlungen an die Landkrankenkasse Düren, 1942
Herstellerunbekannt (Hersteller), Landkrankenkasse für den Kreis Düren (Aussteller)
BeschreibungQuittung über Beitragszahlungen an die Landkrankenkasse für den Kreis Düren, ausgestellt am 02. Oktober 1942 in Düren. Es handelt sich um eine einfache Pappkarte, die beidseitig in Frakturschrift bedruckt und handschriftlich mit schwarzer Tinte ausgefüllt wurde.
Auf der Vorderseite steht oben der Titel "Bescheinigung über die Endzahlen aus der Aufrechnung der Quittungskarte". Darunter wurden in entsprechend vorgedruckte Felder die Personaldaten von Frau Berta Schmitz, geboren am 8. Mai 1922 in Düren, eingetragen. In einer darunterstehenden Tabelle wurde in der Spalte "Anzahl der Beitragswochen in Klasse II" die Zahl "157" eingetragen, alle anderen Klassen wurden, abgesehen von Klasse I, durchgestrichen. In einer wiederum darunter gedruckte Tabelle mit dem Titel "Nachgewiesene Ersatzzeiten" wurde nichts eingetragen. Im unteren Bereich der Vorderseite steht "Die letzte Marke dieser Karte ist am 18.6.1942 entwertet.", darunter das Siegel und der Stempel der Landkrankenkasse für den Kreis Düren - Einzugstelle für Invalidenversicherung" und die Unterschrift eines Vertreters. Auf der Rückseite ist ein Text mit dem Titel "Zur Beachtung!" aufgedruckt. Er enthält fünf Punkte zu den Versicherungsbedingungen:
"1. Der Versicherte muß stets darauf achten, daß alle Marken für versicherungspflichtige Beschäftigung rechtzeitig in die Quittungskarte eingeklebt und entwertet werden.
2. Freiwillig Weiterversicherte müssen, damit ihre Anwartschaft nicht erlischt, freiwillig Marken in der dem jeweiligen Einkommen entsprechenden Beitragsklasse verwenden. Der aus der eigenen Wirtschaft entnommene Bedarf gilt dabei als Einkommen.
Personen ohne Einkommen oder mit einem Einkommen von nicht mehr als 12 RM. wöchentlich müssen mindestens Beiträge der II. Klasse entrichten. Ist jedoch mit der freiwilligen Weiterversicherung bereits vor dem 1. Januar 1937 begonnen worden und übersteigt das Einkommen nicht den wöchentlichen Beitrag von 6 RM., so können Marken der Beitragsklasse I verwendet werden.
3. Zur Erhaltung der Anwartschaft müssen ab 1. Januar 1938 für jedes Kalenderjahr mindestens 26 Wochenbeiträge auf Grund der Versicherungspflicht oder der Weiterversicherung entrichtet werden. Mit dem Erlöschen der Anwartschaft gehen alle Leistungen aus der Invalidenversicherung (wie Invaliden-, Witwen- und Waisenrente, Beitragserstattungen bei Heirat der weiblichen Versicherten, Heilverfahren) verloren. Die Erhaltung der Anwartschaft ist also ganz besonders wichtig.
Als Ersatzzeiten für die Erhaltung der Anwartschaft gelten (also ohne Beitragsleistung) als wichtigste: Wehr- und Reichsarbeitsdienst, Krankheit und Arbeitslosigkeit bei gleichzeitigem Unterstützungsbezug.
Für diese Ersatzzeiten müssen aber Marken geklebt werden, wenn das die Versicherungspflicht begründende Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht.
4. Bei der Selbst- und Weiterversicherung Berufsloser müssen für Krankheitszeiten Marken verwendet werden.
5. Die Aufrechnungsbescheinigung ist stets sorgfältig aufzubewahren, weil sie z. B. bei Erneuerung der verlorenen Karte wichtige Dienste tun kann."
In die obere rechte Ecke hat jemand handschriftlich 143 und 14 zu 157 addiert.
Die Karte ist abgestoßen und vor allem entlang der oberen Kante mehrfach eingerissen. Das Papier ist nachgedunkelt und vergilbt.
Entstehungsortunbekannt, Düren
Datum 1942 - 1942
Entstehungszeitraum1940er Jahre
ObjektbezeichnungQuittung
Technikgestempelt, gedruckt, gesiegelt, handgeschrieben
Format
Höhe: 14.8 cm
Breite: 10.3 cm
Breite: 10.3 cm